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§ 1 BbgLöG (Brandenburg) — Geltungsbereich

Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz regelt die Öffnung von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen und die damit in Verbindung stehenden Beschäftigungszeiten des Verkaufspersonals.