Im Mahnverfahren werden Auslagen, insbesondere Postentgelte, nicht erhoben. Das gilt nicht im Fall der Mahnung durch Postnachnahmeauftrag, wenn die Nachnahme eingelöst wird.
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Im Mahnverfahren werden Auslagen, insbesondere Postentgelte, nicht erhoben. Das gilt nicht im Fall der Mahnung durch Postnachnahmeauftrag, wenn die Nachnahme eingelöst wird.