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§ 14 BbgKostO (Brandenburg) — Auslagen im Mahnverfahren

Brandenburgische Kostenordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Mahnverfahren werden Auslagen, insbesondere Postentgelte, nicht erhoben. Das gilt nicht im Fall der Mahnung durch Postnachnahmeauftrag, wenn die Nachnahme eingelöst wird.