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§ 1 BbgKostO (Brandenburg) — Gebührenarten

Brandenburgische Kostenordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Maßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg werden folgende Gebühren erhoben:

Mahngebühr,

Grundgebühr,

Pfändungsgebühr,

Versteigerungs- oder Verwertungsgebühr,

Gebühr für die Abnahme einer Vermögensauskunft,

Androhungsgebühr,

Festsetzungsgebühr,

Wegnahmegebühr,

Zwangsräumungsgebühr,

Verwaltungsgebühr bei Ersatzvornahmen.