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§ 93 BbgKWahlV (Brandenburg) — Vordruckmuster

Brandenburgische Kommunalwahlverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in dieser Verordnung erwähnten Vordrucke werden von dem für das Kommunalwahlrecht zuständige Ministerium aufgestellt und im Internet veröffentlicht.