Für die Wahrnehmung zentraler Wahlaufgaben durch den Landeswahlausschuss gelten die Verfahrensvorschriften über den Landeswahlausschuss bei Landtagswahlen.
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Für die Wahrnehmung zentraler Wahlaufgaben durch den Landeswahlausschuss gelten die Verfahrensvorschriften über den Landeswahlausschuss bei Landtagswahlen.