(1) Wahlgebiet ist das Gebiet des Ortsteiles.
(2) Der Ortsteil bildet einen Wahlkreis.
(3) Für die Stimmabgabe bildet jeder Ortsteil mindestens einen Wahlbezirk.
(1) Wahlgebiet ist das Gebiet des Ortsteiles.
(2) Der Ortsteil bildet einen Wahlkreis.
(3) Für die Stimmabgabe bildet jeder Ortsteil mindestens einen Wahlbezirk.