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§ 3 BbgKPHG (Brandenburg) — Ausbildungsziel

Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für die Pflege und Versorgung von Patientinnen und Patienten unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften erforderlich sind (Ausbildungsziel).