Eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, die vor Ablauf des 31. März 2026 begonnen wurde, wird nach den bisher geltenden Maßgaben dieses Gesetzes abgeschlossen.
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Eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, die vor Ablauf des 31. März 2026 begonnen wurde, wird nach den bisher geltenden Maßgaben dieses Gesetzes abgeschlossen.