Für die Ausbildung zu dem in diesem Gesetz geregelten Beruf findet das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.
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Für die Ausbildung zu dem in diesem Gesetz geregelten Beruf findet das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.