nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 119 BbgKJG (Brandenburg) — Geschäftsstelle

Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei der obersten Landesjugendbehörde besteht eine Geschäftsstelle für den Landes- Kinder- und Jugendausschuss und seine Unterausschüsse gemäß § 115. Die oberste Landesjugendbehörde stellt dem Landes- Kinder- und Jugendausschuss und seinen Unterausschüssen die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Sachmittel und Räume zur Verfügung. Die oberste Landesjugendbehörde entsendet Beschäftigte, die mit den anstehenden Themen befasst sind, zur Teilnahme an den Beratungen in die Sitzungen des Landes- Kinder- und Jugendausschusses und bei Bedarf seiner Unterausschüsse. An den Sitzungen des Landes- Kinder- und Jugendausschusses nimmt eine von der obersten Landesjugendbehörde benannte Vertretung teil.

Abschnitt 3

Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte oder -beauftragter

---

Zitiervorschlag: § 119 BbgKJG (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 30.07.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BbgKJG/119?asof=2026-07-30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
