Die für Einleitungserlaubnisse zuständigen Wasserbehörden haben alle Angaben über den Vollzug dieser Verordnung auf Anforderung dem Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt zu übermitteln.
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Die für Einleitungserlaubnisse zuständigen Wasserbehörden haben alle Angaben über den Vollzug dieser Verordnung auf Anforderung dem Wasserwirtschaftsamt im Landesamt für Umwelt zu übermitteln.