Das Brandenburgische Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz findet Anwendung, soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes geregelt ist.
Das Brandenburgische Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz findet Anwendung, soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes geregelt ist.