Zu örtlichen Prüfungsleitern können Richter, Staatsanwälte oder Beamte mit der Befähigung zum Richteramt bestellt werden. Sie unterstützen das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt bei der Durchführung der Prüfungen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zu örtlichen Prüfungsleitern können Richter, Staatsanwälte oder Beamte mit der Befähigung zum Richteramt bestellt werden. Sie unterstützen das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt bei der Durchführung der Prüfungen.