§ 1 BbgHebVergV (Brandenburg) — Geltungsbereich

Brandenburgische Hebammenvergütungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspflegern stehen für ihre berufsmäßigen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Selbstzahlerinnen Gebühren, Auslagen, Zuschläge und Wegegelder zu.

Einzelnorm