Freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspflegern stehen für ihre berufsmäßigen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Selbstzahlerinnen Gebühren, Auslagen, Zuschläge und Wegegelder zu.
Einzelnorm
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Freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspflegern stehen für ihre berufsmäßigen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Selbstzahlerinnen Gebühren, Auslagen, Zuschläge und Wegegelder zu.
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