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§ 34 BbgHöfeOG (Brandenburg) — Inkrafttreten

Gesetz über die Höfeordnung für das Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 19. Juni 2019

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

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