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§ 9 BbgGlüAG (Brandenburg) — Lotterien und Ausspielungen mit geringerem Gefährdungspotential

Brandenburgisches Glücksspielausführungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei Lotterien und Ausspielungen mit geringerem Gefährdungspotential richten sich die Erteilung sowie Form und Inhalt der Erlaubnis nach den §§ 12 bis 17 des Glücksspielstaatsvertrages 2021.

Einzelnorm