§ 8 BbgGeoNutzV (Brandenburg) — Übergangsregelung

Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wenn für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisinformationen vor Inkrafttreten dieser Verordnung ein Entgelt erhoben wurde, besteht mit Inkrafttreten dieser Verordnung kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Entgeltes.

Einzelnorm