Brandenburgische Gutachterausschussverordnung
Landesrecht Brandenburg
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Soweit sich aus den §§ 22 bis 25 nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Teils 1 entsprechend anzuwenden.