Die im Rahmen der Öko-Regelungen gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für die Region Brandenburg und Berlin zulässigen Arten für Blühstreifen und Blühflächen sind in Anlage 5 aufgeführt.
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Die im Rahmen der Öko-Regelungen gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für die Region Brandenburg und Berlin zulässigen Arten für Blühstreifen und Blühflächen sind in Anlage 5 aufgeführt.