Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt sich auf die in § 5 Absatz 1 Nummer 2 der GAP-InVeKoS-Verordnung genannte Referenzparzelle „Feldblock“.
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt sich auf die in § 5 Absatz 1 Nummer 2 der GAP-InVeKoS-Verordnung genannte Referenzparzelle „Feldblock“.