Oberste brandenburgische Dienstaufsichtsbehörde für das Finanzgericht ist das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Ausübung der Dienstaufsicht über das Finanzgericht wird staatsvertraglich geregelt.
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Oberste brandenburgische Dienstaufsichtsbehörde für das Finanzgericht ist das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Ausübung der Dienstaufsicht über das Finanzgericht wird staatsvertraglich geregelt.