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§ 9 BbgEltBauV (Brandenburg) — Zusätzliche Bauvorlagen

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bauvorlagen müssen Angaben über die Lage der elektrischen Betriebsräume und die Art der elektrischen Anlagen enthalten.