Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2025 über die erzielten Wirkungen und unterbreitet ihm Vorschläge für die Weiterentwicklung.
Einzelnorm
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Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2025 über die erzielten Wirkungen und unterbreitet ihm Vorschläge für die Weiterentwicklung.
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