Denkmale sollen gekennzeichnet werden. Dabei soll von der obersten Denkmalschutzbehörde eine Plakette herausgegeben werden. Verfügungsberechtigte haben die Anbringung von Kennzeichen und Erläuterungstafeln zu dulden.
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Denkmale sollen gekennzeichnet werden. Dabei soll von der obersten Denkmalschutzbehörde eine Plakette herausgegeben werden. Verfügungsberechtigte haben die Anbringung von Kennzeichen und Erläuterungstafeln zu dulden.