nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 40 BbgBestG (Brandenburg) — Sonderbestimmungen

Brandenburgisches Bestattungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unberührt bleiben:

internationale Vereinbarungen, insbesondere über die Leichenbeförderung,

Vorschriften über die Beförderung von Leichen auf Eisenbahnen, auf dem See- und auf dem Luftwege und

Vorschriften über den Umgang mit radioaktiven Leichen.