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§ 4 BbgBesZV (Brandenburg) — Beamtinnen und Beamte der mittelbaren Landesverwaltung

Brandenburgische Besoldungszuständigkeitsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Einzelnorm