Als Instrument zur Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren und im Teilhabeplanverfahren für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Eingliederungshilfe ab Schuleintritt wird für die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe der Integrierte Teilhabeplan Brandenburg bestimmt, der aus der Anlage ersichtlich ist.
Einzelnorm