Leistungen, die nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden, gelten nicht als Einkünfte oder Erwerbseinkommen.
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Leistungen, die nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden, gelten nicht als Einkünfte oder Erwerbseinkommen.