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§ 4 BbgBeamtVG (Brandenburg) — Arten der Versorgung

Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Versorgungsbezüge sind

Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

Hinterbliebenenversorgung,

Bezüge bei Verschollenheit,

Unfallfürsorge,

Übergangsgeld,

Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

Familienzuschlag nach § 69 Absatz 2,

Ausgleichsbetrag nach § 70,

Leistungen nach den §§ 71 bis 73.