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§ 13 BbgBeBauV (Brandenburg) — Zusätzliche Bauvorlagen

Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über

die Sicherheitsbeleuchtung,

die Sicherheitsstromversorgung,

die Alarmierungsanlage,

die Brandmeldeanlage,

die Rettungswege auf dem Grundstück und die Flächen für die Feuerwehr,

die Anzahl der Gastbetten und ihre Zuordnung zu Beherbergungsräumen nach § 11.

Einzelnorm