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§ 17 BbgBauVorlV (Brandenburg) — Prüfverzicht

Brandenburgische Bauvorlagenverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Einer Prüfung der bautechnischen Nachweise für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 ohne Aufenthaltsräume mit nicht mehr als 150 Quadratmeter Grundfläche sowie sonstiger baulicher Anlagen mit nicht mehr als 10 Meter Bauhöhe bedarf es nicht.

Einzelnorm