Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
aktuelles Bezugsjahr des Statistischen Bundesamtes = Indexzahl 1,000
Nummer
Gebäudeart
anrechenbare Bauwerte
Euro/m³
2021
1
Wohngebäude
145
2
Wochenendhäuser
127
3
Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken, Arztpraxen und therapeutische Praxen
194
4
Schulen
184
5
Kindertageseinrichtungen
165
6
Hotels, Pensionen, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien bis jeweils 60 Betten, Gaststätten, Kantinen
165
7
Hotels, Wohnheime, Gebäude gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 9 BbgBO, Sanatorien über 60 Betten
192
8
Krankenhäuser
215
9
Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos
165
10
Hallenbäder
178
11
eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1
bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
70
11.2
der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
60
11.3
der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
49
11.4
der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
39
12
konstruktiv andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten
109
13
konstruktiv andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude
97
14
mehrgeschossige Verkaufsstätten
147
15
mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude
128
16
eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen
106
17
mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen
128
18
Tiefgaragen
197
19
Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude
51
20
Gewächshäuser
20.1
bis 1 500 m 3 Brutto-Rauminhalt
38
20.2
der 1 500 m 3 übersteigende Brutto-Rauminhalt
22
Zuschläge auf die anrechenbaren Bauwerte:
bei Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen 5 Prozent,
bei Hochhäusern und vergleichbar hohen Gebäuden 10 Prozent,
bei Gebäuden mit befahrbaren Decken (außer bei den Nummern 16 bis 18), die mit Gabelstaplern, Schwerlastwagen oder Schienenfahrzeugen befahren werden 10 Prozent,
bei Hallenbauten mit Kränen, bei denen der Standsicherheitsnachweis für die Kranbahnen geprüft werden muss, für den von den Kranbahnen erfassten Hallenbereich, vervielfacht mit der Indexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 2 58 Euro/m².
Sonstiges:
Die in der Tabelle angegebenen Bauwerte berücksichtigen nur eine einfache Bauausführung und Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen, wie Pfahlgründungen oder Schlitzwände, sind getrennt zu ermitteln und den anrechenbaren Bauwerten hinzuzurechnen. Bei Flächengründungen, für die rechnerische Nachweise zu prüfen sind (zum Beispiel bei elastisch gebetteten Sohlplatten), sind je Quadratmeter Sohlplatte 2 Kubikmeter je Quadratmeter zum Brutto-Rauminhalt hinzuzurechnen.
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung ist für die Ermittlung der anrechenbaren Bauwerte die offensichtlich überwiegende Nutzung maßgebend. Liegt ein offensichtliches Überwiegen einer Nutzung nicht vor, sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungsarten, in der Regel geschossweise, die anrechenbaren Bauwerte anteilig zu ermitteln; dies gilt auch für Wohngebäude mit darunterliegender Tiefgarage.