Landesausbildungsförderung wird für Schülerinnen und Schüler gewährt, die ab dem Schuljahr 2010/2011 erstmalig in einen Bildungsgang gemäß § 2 Absatz 2 eintreten.
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Landesausbildungsförderung wird für Schülerinnen und Schüler gewährt, die ab dem Schuljahr 2010/2011 erstmalig in einen Bildungsgang gemäß § 2 Absatz 2 eintreten.