Der Dienst zu
unregelmäßigen Zeiten wird nach den dienstlichen Erfordernissen auf Weisung des
Leiters der Dienststelle oder des von ihm Beauftragten ausgeübt. Er
gewährleistet die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Der Dienst zu
unregelmäßigen Zeiten wird nach den dienstlichen Erfordernissen auf Weisung des
Leiters der Dienststelle oder des von ihm Beauftragten ausgeübt. Er
gewährleistet die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.