§ 9 BbgAUA-AnerkV (Brandenburg) — Übergangsregelung

Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine auf der Grundlage der Angebotsanerkennungsverordnung vom 4. Januar 2016 ( GVBl. II Nr. 1) erteilte Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten gilt bis zum Ablauf der im Bescheid festgelegten Frist als Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag fort.