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§ 15 BbgAPOhtD (Brandenburg) — Gliederung und Inhalt

Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung höherer technischer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Staatsexamen besteht aus

der häuslichen Prüfungsarbeit,

den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und

der mündlichen Prüfung.

Einzelnorm