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§ 5 BbgAPOgvD (Brandenburg) — Ausbildungsbehörde und Ausbildungsstellen

Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener vermessungstechnischer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ausbildungsbehörde ist der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Die Ausbildungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter den Ausbildungsstellen zu.

Einzelnorm