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Art 25 BayWoBindG (Bayern) — Wohnheime

Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für öffentlich geförderte Wohnheime.