Auf Grund des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Akademie für Politische Bildung erläßt die Bayerische Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags folgende Verordnung:
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Auf Grund des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Akademie für Politische Bildung erläßt die Bayerische Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags folgende Verordnung: