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§ 2 BayWSGV1998_988 (Bayern)

Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlage „Quelle Altenhof“ der Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH in der Gemeinde Ebersburg, Gemarkung Stellberg, Landkreis Fulda

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.