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Art V BayWKrSaalachBek (Bayern)

Abkommen zwischen der Regierung des Freistaates Bayern und der Bundesregierung der Republik Österreich über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die beiderseitigen Wasserrechtsbehörden werden in allen, die Wasserkraftnutzung der Saalachgrenzstrecken berührenden Fragen von nicht bloß örtlichem, nur einen Staat betreffenden Interesse (also zum Beispiel bei Hochwasserrückhaltemaßnahmen, Schwellbetrieb, Stauraumspülungen usw.), miteinander Fühlung nehmen, um die beiderseitigen Auffassungen aufeinander abzustimmen.