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Art I BayWKrSaalachBek (Bayern)

Abkommen zwischen der Regierung des Freistaates Bayern und der Bundesregierung der Republik Österreich über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Gegenstand dieses Abkommens ist die Wasserkraftnutzung der Saalach in jenen Strecken, in denen dieses Gewässer die Grenze zwischen beiden Staaten bildet; ausgenommen ist die Mündungsstrecke der Saalach vom Unterwasser des Kraftwerkes Rott-Freilassing abwärts, deren Nutzung in Verbindung mit einer künftigen Salzachstufe der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG vorbehalten bleibt.