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§ 7 BayVwV153752 (Bayern) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in den Betriebsteilen Ammersee und Starnberger See der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. Der Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Arbeiter bei der Staatlichen Schifffahrt Starnberger See und der Staatlichen Schifffahrt Ammersee vom 28. September 1960, zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 29. Januar 1997, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2006 außer Kraft.

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2007, schriftlich gekündigt werden.