nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 25 BayVersG (Bayern) — Keine aufschiebende Wirkung der Klage

Bayerisches Versammlungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Klagen gegen Entscheidungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.