nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 BayVermGeoLEV_4QE (Bayern) — Dienstbezeichnung

Verordnung über den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in den fachlichen Schwerpunkten Vermessung und Geoinformation sowie Ländliche Entwicklung (Qualifikationsverordnung Vermessung und Ländliche Entwicklung 4. QE – VermGeoLEV/4. QE)

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerber und Bewerberinnen führen die Dienstbezeichnung „Referendar für Vermessung, Geoinformation und Ländliche Entwicklung“ oder „Referendarin für Vermessung, Geoinformation und Ländliche Entwicklung“.