Die Verleihungsurkunde wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags ausgefertigt. Sie ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen. Abschriften des Gesetzes über den „Bayerischen Verfassungsorden“ und dieses Statuts sind beizufügen.
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Die Verleihungsurkunde wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags ausgefertigt. Sie ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen. Abschriften des Gesetzes über den „Bayerischen Verfassungsorden“ und dieses Statuts sind beizufügen.