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Art 1 BayVerdOG (Bayern)

Gesetz über den Bayerischen Verdienstorden

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk wird der Bayerische Verdienstorden geschaffen. Er wird an Männer und Frauen ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit in einer Klasse verliehen.