(1) Der Bayerische Bauernverband ist auf demokratischen Grundsätzen aufgebaut und eine freie und freiwillige Organisation.
(2) Der Bauernverband soll vor der Regelung wichtiger, die Landwirtschaft berührender Angelegenheiten gehört werden; er ist berechtigt, Anträge an die Staatsregierung zu stellen. Diese wird solche Anträge selbst entscheiden oder der Volksvertretung zur Entscheidung vorlegen.