Der Bayerische Bauernverband kann mit weiteren Aufgaben betraut werden; er ist jedoch nicht ermächtigt, irgendwelche Aufgaben behördlicher Art durchzuführen, die üblicherweise Obliegenheiten des Freistaates Bayern sind.
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Der Bayerische Bauernverband kann mit weiteren Aufgaben betraut werden; er ist jedoch nicht ermächtigt, irgendwelche Aufgaben behördlicher Art durchzuführen, die üblicherweise Obliegenheiten des Freistaates Bayern sind.