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Art 1 BayUKG (Bayern) — Geltungsbereich

Bayerisches Umzugskostengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz regelt die Erstattung von Auslagen aus Anlass der in Art. 4 und 11 Abs. 1 bezeichneten Umzüge.